Nachweis der Abstinenz (Urinkontrollen)

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Drogen- und/oder Alkoholfreiheit mit Hilfe von Urinkontrollen nachzuweisen. Dabei kann es sich um die Erfüllung einer Auflage handeln, die Ihnen z.B. vom Gericht, Arbeitgeber, der Schule oder dem Jugendamt auferlegt wurde.

Ablauf:

  • Sie vereinbaren einen Termin in der Beratungsstelle.
  • Bei dem Termin erhalten Sie konkrete Informationen und eine Vereinbarung wird mit Ihnen getroffen.
    Hier wird z.B. die Anzahl der Urinkontrollen und der Zeitraum festgelegt.
    Auch wird geklärt, wer die Kosten der Urinkontrolle übernimmt (Sie selbst oder die auftraggebende Stelle).
  • Sie werden kurzfristig zur Urinabgabe eingeladen (24-36 Stunden zuvor).
  • Die Urinabgabe erfolgt unter Sicht.
  • Die Probe wird an ein entsprechend qualifiziertes Labor geschickt.
  • Nachdem der Befund der Urinprobe in der Jugend-, Drogen- & Suchtberatung eingegangen ist, wird dieser an Sie, bzw. an die von Ihnen genannte Stelle (z.B. Bewährungshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren, Jugendamt) weitergeleitet.
Kontakt
Linda Geßner

Linda Geßner
Diplom-Sozialarbeiterin, Suchttherapeutin Psychodrama
Telefon: (06105) 24676

Anrufen E-Mail

Kontakt
Julia Schulze

Julia Schulze
Sozialarbeiterin BA
Telefon: (06105) 24676

Anrufen E-Mail

Kontakt